HÄGER Wohngebäudeversicherung 2.0
Wir versichern Ihr Wohngebäude gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie auf Wunsch auch gegen Elementarschäden. Insgesamt bieten wir aktuell drei Tarifvarianten an:
Unseren leistungsorientierten Kunden empfehlen wir unseren herausragenden Tarif HWV Top.
Der Tarif HWV Kompakt zeichnet sich durch ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis aus.
Für preisbewusste Kunden bieten wir die Möglichkeit einer Grundabsicherung über unser Tarifwerk HWV Basis.
Die Unterschiede zwischen diesen drei Tarifvarianten stellen wir in der Tabelle Leistungsvergleich dar.
Berechnen Sie hier Ihr Angebot
Vorteile der HÄGER Wohngebäudeversicherung 2.0
Immer zum gleitenden Neuwert versichert:
Ihr Versicherungsschutz passt sich der Baukostenentwicklung an („gleitender Neuwert“)
„Up-to-date“
mit der HÄGER Innovationsgarantie, die dafür sorgt, dass die Leistungsanpassungen der aktuellen Generation auch in Ihrem Vertrag automatisch und prämienfrei greifen.
Umfassend
Versicherungsschutz für Ihr Wohngebäude sowie von Nebengebäuden, Garagen, Carports – vergessen Sie nicht, diese anzugeben und wertmäßig zu erfassen. Als Folgekosten übernehmen wir auch Aufräum- und Abbrucharbeiten.
Individuell
Sie entscheiden, welcher Tarif für Sie der Richtige ist. Vom soliden Grundschutz bis zum leistungsorientierten Toptarif. Bei uns finden Sie Ihre individuelle Lösung.
Lohnenswert
Neubauten und junge Gebäude werden besonders günstig eingestuft – mit bis zu 50% Beitragsnachlass
Beiträge sparen
Sparen Sie Geld und vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung je Schadenfall ( 250 Euro / 500 Euro/ 1.500 Euro) mit kräftigen Nachlässen
Mitgedacht
Wir leisten auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls, je nach Variante und dies auch schon im Basistarif
Sicher
Rundumschutz bei Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Starkregen- zusätzlichen Schutz bietet unsere Elementarschadenversicherung.
Unterversicherungsschutz
Versicherungssumme in Mark 1914 einfach mit dem Wertermittlungsbogen berechnen
Schnell
Ihre Schadenfälle regeln wir unbürokratisch, persönlich und schnell .
Leistungsvergleich HÄGER Wohngebäudeversicherung 2.0
Basis 2.0 | Kompakt 2.0 | Top 2.0 | |
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Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges | |||
Anprall von fremden Kraft- und Schienenfahrzeugen | |||
Überschallknall / Überschalldruckwellen | |||
Kurzschluss | 5.000 € | ||
Seng- und Schmorschäden nach einem Versicherungsfall | aus anderen Ursachen: 5.000 € |
aus anderen Ursachen: 10.000 € |
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Feuer-Nutzwärmeschäden | |||
Blindgängerschäden / Kampfmittel aus beendeten Kriegen | |||
Kosten für Dekontamination von Erdreich | 15 % | 30 % | |
Überspannungsschäden durch Blitz | |||
Rauch, Ruß und Verpuffung | |||
Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte / mutwillige Beschädigung / Vandalismus / Graffitischäden | 5.000 € | 10.000 € | |
Tierbissschäden wildlebender Nage- und Raubtiere / Beseitigung von Spechtschlägen / Beseitigung von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern | 5.000 € | ||
Beseitigung umgestürzter Bäume durch Brand oder Blitz | 2.500 € | 7.500 € | |
Wiederaufforstung von Bäumen nach Brand oder Blitz | 2.500 € |
Basis 2.0 | Kompakt 2.0 | Top 2.0 | |
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Bruchschäden innerhalb des Gebäudes |
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Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung | |||
Regenrohre | |||
Bruchschäden an Lüftungs- und Gasrohren | |||
Bruchschäden an Wasserlösch- und Berieslungsanlagen | |||
Bruchschäden an Armaturen | 500 € | 1.000 € | |
Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern | 1.000 € |
Bruchschäden außerhalb des Gebäudes |
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Zuleitungsrohre der Wasserversorgung auf dem Grundstück | |||
Zuleitungsrohre auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung dienen | |||
Zuleitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des Grundstücks, für die VN Gefahr trägt | |||
Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen | |||
Ableitungsrohre auf und außerhalb dem Grundstück | 1.000 € keine Erhöhung möglich |
2.500 € Erhöhung auf 10.000€ möglich |
Sonstige Erweiterungen Leitungswasser |
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Beseitigung von Rohrverstopfungen | 250 € | 500 € | |
Rückstauschäden aufgrund Überschwemmung und Witterungsniederschlägen | 2.500 € | 2.500 € | |
Rohre der Regenwassernutzungsanlage | |||
Leckortungskosten bei nicht versichertem Leitungswasserschaden | 5.000 € | 10.000 € |
Basis 2.0 | Kompakt 2.0 | Top 2.0 | |
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Nässeschäden infolge undichter Fugen | 5.000 € | 10.000 € | |
Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien | |||
Wasseraustritt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen | |||
Wasseraustritt aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen | |||
Wasseraustritt aus Regenwassernutzungs- und Aufbereitungsanlagen | |||
Wasseraustritt aus Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpenund Solarheizungsanlagen | |||
Wasseraustritt aus innenliegenden Regenrohren |
Basis 2.0 | Kompakt 2.0 | Top 2.0 | |
---|---|---|---|
Beseitigung durch Sturm umgestürzter Bäume | 2.500 € | 7.500 € | |
Wiederaufforstung von Bäumen nach Sturm | 2.500 € |
Basis 2.0 | Kompakt 2.0 | Top 2.0 | |
---|---|---|---|
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten | 10 % | ||
Aufräumungskosten für Hausrat von Mietern (subsidiär) | 5.000 € | ||
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, auch erfolglose Versuche | |||
Hotelkosten | 50 € für 100 Tage | 100 € für 200 Tage | 150 € für 12 Monate |
Verlust von Wasser-, Gas- und Heizöl sowie Strom aus Stromspeichern | 500 € | 5.000 € | 10.000 € |
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach Schaden (Mindestschadenhöhe 10.000 €) | 2.500 € ohne Reiserücktritt |
5.000 € ohne Reiserücktritt |
10.000 € auch Reiserücktritt bis 10.000 € |
Sachverständigenkosten | 75 % der Kosten ab 50.000 € Schaden |
75 % der Kosten ab 25.000 € Schaden |
ab 10.000 € Schaden |
Mehrkosten durch Technologiefortschritt | 5.000 € | 10.000 € | |
Verkehrssicherungskosten | 5.000 € | ||
Provisorische Maßnahmen | 5.000 € | 10.000 € | |
Mehrkosten infolge Preissteigerung | |||
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen / Wiederherstellungsbeschränkungen |
Mehrkosten für alters-/behindertengerechten Wiederaufbau | 5.000 € Mindestschadenhöhe 25.000 € |
||
Datenrettungskosten | 5.000 € | ||
Mietausfall für Wohnräume | 12 Monate | 36 Monate | 36 Monate |
Mietausfall für gewerbliche Räume | 18 Monate, maximal 2.500 € / Monat | ||
Kosten für Mietgeräte | 1.000 € | ||
Kinderbetreuung im Notfall bei Eintritt eines Versicherungsfalles | 500 € | ||
Externe Lagerkosten / Transportkosten | 150 Tage | 200 Tage | |
Neueinstellung Antennen und SAT-Anlagen | 500 € |
Basis 2.0 | Kompakt 2.0 | Top 2.0 | |
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Innere Unruhen, Streik und Aussperrung | |||
Grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls | 15 %, max. 20.000 € |
20 %, max. 30.000 € |
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Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften | 10.000 € | ||
Vorsorge für Um- und Ausbauten | 5 % bis zur nächsten Fälligkeit | 15 % bis zur nächsten Fälligkeit | |
Anzeigepflicht für ungenutzte Gebäude länger 60 Tage | 90 Tage | 120 Tage | |
Verzicht auf Rauchwarnmelder |
Basis 2.0 | Kompakt 2.0 | Top 2.0 | |
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Sonstige Grundstücksbestandteile | 2.500 € | 7.500 € | |
Smart-Home & Wallboxen | |||
Nachträglich vom Mieter eingebrachte Sachen | 5.000 € | 10.000 € | |
Einbaumöbel und Küchen in vermieteten Wohnungen | |||
Anlagen der erneuerbaren Energien: Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen bzw. Kleinwindkraftanlagen, Klein- oder Minikraftwerke, Aufdach- und Eigenlastsysteme | kann eingeschlossen werden | kann eingeschlossen werden | kann eingeschlossen werden |
Solarthermieanlage | |||
Diebstahl von außen angebrachten und mit dem Erdboden verbundenen Sachen (wie z. B. Wärmepumpen, Klingel- oder Briefkastenanlagen) |
15.000 € | ||
Außenwandverkleidung mitversichert |
Der Elementar-Baustein kann zusätzlich beantragt werden und bietet finanziellen Schutz gegen Schäden durch Naturereignisse. |
Basis 2.0 | Kompakt 2.0 | Top 2.0 | |
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Überschwemmung, Rückstau | |||
Erdbeben | |||
Erdsenkung, Erdrutsch | |||
Schneedruck, Lawinen | |||
Vulkanausbruch | |||
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall (ZÜRS- und Erdbebenzone 1-2) | 10%, mind. 500 € max. 1.500 € |
10%, mind. 500 € max. 1.500 € |
10%, mind. 500 € max. 1.500 € |
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall (ZÜRS- und Erdbebenzone 3) | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Wartezeit (Beginn des Versicherungsschutzes) | 1 Monat | 1 Monat | 1 Monat |
Entfall der Wartezeit möglich |
Basis 2.0 | Kompakt 2.0 | Top 2.0 | |
---|---|---|---|
Innovationsgarantie | |||
Mindeststandard GDV | |||
Regressverzicht gegenüber Angehörigen | |||
Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden | bis 5.000 € Schadenhöhe | ||
Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel |
Basis 2.0 | Kompakt 2.0 | Top 2.0 | |
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Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag |
Mietausfall für gewerbliche Räume | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag |
Ableitungsrohre auf dem Grundstück | gegen Zuschlag Erhöhung von 2.500 Euro auf 10.000 Euro bei Gebäuden bis 40 Jahre möglich | ||
Kosten durch Mietnomaden oder Messies, durch den unbemerkten Tod eines Bewohners sowie für die Beseitigung von Aufbruchschäden zur Rettung von Menschenleben | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag |
Deckung für unbenannte Gefahren, Markt- bzw. Best-Leistungs-Garantie und Besitzstandsgarantie | gegen Zuschlag | ||
Feuerrohbauversicherung für Neubauten beitragsfrei für 12 Monate. Laufzeit 2 Jahre, Fälligkeit erster Beitrag ab Beginn, nächster Beitrag erst zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Keine Pflichtmeldung bei Fertigstellung erforderlich. |
Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Vertragsgrundlagen. Diese Kurzdarstellung dient lediglich der unverbindlichen Information, sie ist oder wird kein Vertragsbestandteil.
* versichert, sofern die jeweils genannte Gefahr vereinbart ist.
SB = Selbstbeteiligung mitversichert, bis zur Höhe der Versicherungssumme nicht versichert
Ihr nächster Schritt zur HÄGER Wohngebäudeversicherung
Über den Angebotsrechner können Sie direkt ein persönliches Angebot für die HÄGER Wohngebäudeversicherung anfragen. Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Nutzen Sie unsere Vermittlersuche oder kontaktieren Sie uns.
FAQ Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Egal ob Sie ein Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhaus haben, HÄGER ist der passende Versicherer. Nutzen Sie einen Teil des Gebäudes (bis zu 49 Prozent) gewerblich? Kein Problem, auch hierfür bieten wir den richtigen Versicherungsschutz. Einfach im Tarifrechner die passende Gewerbeart auswählen und mit dem jeweiligen prozentualen Anteil berücksichtigen.
Wir versichern die Kosten, die für Reparaturen, den Wiederaufbau und im Extremfall sogar für den Neubau Ihres Gebäudes durch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschäden entstehen.
Ja und nein. In der Hausratversicherung sind zwar ebenfalls Schäden infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert – doch die Gebäudeversicherung begleicht die Schäden am Haus selbst sowie an festverbundenen Sachen (z.B. den erstbewohnbaren Bodenbelag), die Hausratversicherung dagegen bezahlt die Schäden am beweglichen Inventar (z.B. Mobiliar, Elektrogeräte, Wertsachen, etc.).
Auch in der Bauphase ist der richtige Versicherungsschutz sehr wichtig.
Bei uns ist daher Ihr Neubau und die auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe während der Rohbauzeit bis zu 12 Monate prämienfrei gegen Schäden durch Feuer (z.B. Brand, Blitzschlag, Explosion) versichert.
Weitere versicherte Schäden wie z.B. Leitungswasser, Sturm und Hagel oder weitere Elementarschäden sind ab Bezugsfertigkeit automatisch mitversichert, sofern Sie dies bei Vertragsabschluß gewünscht haben.
Besonderheit: Die Vertragslaufzeit beträgt ausnahmsweise 2 Jahre, der erste Beitrag wird mit Vertragsbeginn fällig. Und jetzt unser Clou: den nächsten Beitrag zahlen Sie bei uns erst zu Beginn des 3. Versicherungsjahres!
Um die richtige Versicherungssumme zu ermitteln, greifen wir auf den ‚Wert 1914‘ zurück. Dieser Wert lässt sich recht einfach z.B. mittels unseres Wertermittlungsbogens errechnen.
Wozu ist das sinnvoll? Wir versichern den jederzeitigen Neuwert Ihrer Immobilie. Das heißt vereinfacht: Sie erhalten im Schadenfall den Betrag, den Sie benötigen, um Ihr Haus in gleicher Größe, Ausstattung und Beschaffenheit wieder aufbauen zu können. Und dies unabhängig vom Alter Ihres Hauses oder dem Zeitpunkt eines Schadenfalles. Und auch dann, wenn sich z.B die Baupreise durch die Änderung von Material- oder Handwerkerkosten stark verändern.
Um dies sicherstellen zu können (dass Ihr Haus immer zum aktuellen Baukosten-Niveau abgesichert ist), benötigen wir einerseits einen fiktiven Rechenwert (‚Wert 1914‘) und andererseits einen Umrechnungsfaktor, der die Änderung der Baupreise berücksichtigt. Als Umrechnungsfaktor nutzen die Versicherer den jährlich von einer unabhängigen Stelle (Statistisches Bundesamt) aktualisierten ‚Baupreisindex für Wohngebäude‘ sowie den ‚Tariflohnindex für das Baugewerbe‘. Hierdurch haben Sie Ihr Haus auch dann ausreichend versichert, wenn die Wiederherstellungskosten steigen.
Und die Besonderheit: Wenn Sie die Versicherungssumme mittels unseres Ermittlungsbogens bestimmen, garantieren wir Ihnen einen Unterversicherungsverzicht. Im Falle eines Totalschadens zahlen wir Ihnen dann den gesamten Wiederaufbau Ihres Hauses, egal was er kostet.
Unter der Wohnfläche versteht man die Grundfläche aller Räume einer Wohnung (egal ob vermietet oder selbstgenutzt) einschließlich der Hobbyräume und Wintergärten.
Nicht zur Wohnfläche zählen Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht mit Heizung, Boden- und Wandbelägen oder Deckenvertäfelungen ausgestattet sind und somit nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
In der Gebäudeversicherung benötigen wir die Wohnfläche zur Ermittlung der Versicherungssumme mittels unseres Wertermittlungsbogens (siehe: Wie wähle ich die richtige Versicherungssumme).
Garagen und Carports sind dann mitversichert, wenn Sie dies bei Vertragsabschluss wünschen und mit angeben.
Weitere Grundstücksbestandteile wie z.B. Gewächs- und Gartenhäuser, Zäune, Markisen, Müllcontainer, Briefkastenanlagen oder Hundezwinger sind je nach Wahl des gewünschten Tarifs mitversichert. In unserem Tarif Kompakt 2.0 bis zu 2.500 Euro und in Top 2.0 bis zu 7.500 Euro.
Wichtig: Oft ist es sinnvoll, größere Bauten wertmäßig zu erfassen und separat mitzuversichern. Sprechen Sie uns gern darauf an.
Kein Problem! Bei uns können Sie z.B. Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen oder Minikraftwerke problemlos mitversichern. Teilen Sie uns dazu einfach kurz mit, um welche Anlage es sich handelt, wann sie installiert wurde und wie hoch der Wert ist.
Übrigens: bei uns können diese Anlagen nicht nur eingeschlossen werden, wenn Sie auf dem Dach installiert sind. Auch sogenannte Eigenlastsysteme, die auf Ihrem Grundstück errichtet wurden, können eingeschlossen werden.
Ein sinnvoller aber beitragspflichtiger Zusatz in der Wohngebäudeversicherung ist die Elementarschadenversicherung. Hier werden Schäden erstattet, die z.B. durch Überschwemmungen, Niederschläge und Erdbeben hervorgerufen werden.
Die Abkürzung „ZÜRS“ steht für „Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen“. Dieses System nutzen Versicherungsunternehmen, um das tatsächliche Risiko dieser Naturgefahren bewerten zu können. Wenn Sie die Mitversicherung weiterer Naturgefahren wünschen, erfolgt eine Einstufung Ihres Hauses nach diesem System.
Wählen Sie aus einer Fülle von Möglichkeiten den für Sie richtigen Versicherungsschutz.
Tolle Nachlässe für Neubauten, Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks, unbenannte Gefahren, Marktgarantie, Tierschäden wildlebender Tiere, Nässeschäden infolge undichter Fugen, Wiederaufforstung von Bäumen nach Sturm, Smarthome/Wallboxen, …
Und falls Sie ihr Haus oder Wohnungen darin vermietet haben, ist evtl. die Mitversicherung von Kosten durch Mietnomaden und Messies, Kosten für Gebäudeschäden durch den unbemerkten Tod eines Bewohners, Kosten für die Beseitigung von Aufbruchschäden zur Rettung von Menschenleben im Versicherungsfall für Sie wichtig.
Auf jeden Fall eine tolle Sache und nicht bei jedem Versicherer abschließbar. Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und nach dem Auszug tatsächlich angefallenen Kosten für Aufräumung, Müllentsorgung, Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung und für das Öffnen der Wohnung mittels eines Schlüsseldienstes.
Laut einem BGH-Urteil aus 2021 sind Nässeschäden durch undichte Fugen eigentlich nicht versichert.
Bei uns jedoch kein Problem, denn wir ersetzen Ihnen die Nässeschäden aufgrund undichter Fugen in Badezimmern in unserem Tarif HWV Kompakt 2.0 bis zu 5.000 Euro und im Tarif HWV Top 2.0 sogar bis zu 7.500 Euro.
Ja, fallen Ihre Bäume aufgrund eines Sturmes komplett um, sind diese im Tarif HWV Kompakt 2.0 und HWV Top 2.0 mitversichert. Auch die Wiederaufforstung kann entsprechend dem Tarif eingeschlossen werden.
Haben wir was vergessen? Bietet z.B. eine andere Gesellschaft Versicherungsschutz in einem Fall, den wir nicht mitversichert haben, gelten auf Wunsch die Leistungen des anderen Versicherers auch in unserem Vertrag.
Gerade durch Baumaßnahmen und Sanierungen kann sich der Wert Ihres Gebäudes verändern. Daher melden Sie uns Veränderungen an Ihrem Haus bitte zeitnah. Wir möchten, dass Sie immer vollen Versicherungsschutz genießen.
Und sollte Ihr Haus mal für einen längeren Zeitraum ungenutzt leer stehen, dann setzen Sie sich bitte unbedingt frühzeitig mit uns in Verbindung.
Ein Schadenfall in einer vermieteten Wohnung kann schnell unangenehm werden. Verärgerte Mieter, Mietausfälle, hohe Kosten, etc. Gut das HÄGER Ihre Wahl ist. Unsere Tarife ersetzen Mietausfälle auf Wunsch sogar für gewerblich genutzte Räume. Außerdem können Sie Kosten durch Mietnomaden oder Messies sowie die Kosten für Gebäudeschäden durch den unbemerkten Tod eines Bewohners einschließen.
Gerade ein Gebäude stellt einen großen Wert dar. Umso wichtiger ist es, dass eine Versicherung auch während des Verkaufs besteht. Zum Glück geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser hat dann nach Grundbuch-Umschreibung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Für die Prämie der Gebäudeversicherung kommen die Käufer und die Verkäufer gemeinsam auf. Wer welchen Teil zahlt, müssen Käufer und Verkäufer intern klären. In der Regel wird dies im notariellen Kaufvertrag geregelt.
Klar, Schadenfreiheit ist uns am liebsten. Haben Sie einen Schadenfall erlitten – auch kein Problem. Auch wenn Sie mal vom Pech verfolgt waren, sprechen Sie uns an. Oft finden sich Lösungen.