Schadenmeldung für Feuer / Blitzüberspannung

HÄGER Versicherungsverein a.G. Engerstr. 119, 33824 Werther
schaden@haeger-versicherung.de Telefon: 05203·9713-33 Telefax: 05203·9713-633
Ein Schadenfall, was nun?

Für Sie sicherlich eine außergewöhnliche Situation.

Für uns der Moment, Ihnen zu helfen.

Sie können uns unterstützen und minimieren Fragen unsererseits, wenn Sie die Schadenmeldung vollständig ausfüllen.

Fügen Sie - soweit vorhanden - Belege zu den vom Schaden betroffenen Sachen (Anschaffungsrechnungen, Bestätigungen, Zertifikate, Angebote, Kostenvoranschläge, Fotos, etc.) bei. Diese können Sie am Ende der Schadenmeldung hochladen.

Halten Sie den Schaden so gering wie möglich, indem Sie zeitnah Notfallmaßnahmen ergreifen, wie z.B. eine Notabdeckung oder Notabdichtung.

Am einfachsten und schnellsten ist es, die Schadenmeldung gleich hier online auszufüllen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, können Sie das Formular zum Ausdrucken hier herunterladen.
Wichtig: Beschädigte Gegenstände bewahren Sie bitte bis zur Regulierung des Schadenfalls auf, da sie eventuell noch besichtigt werden.

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Wo ist der Schaden entstanden?

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Abtretung

Wenn Sie die Überweisung auf das Konto des Dienstleisters oder des Reparaturbetriebs wünschen, reichen Sie uns diese Abtretungserklärung bitte ausgefüllt und unterschrieben ein.

Anlagen

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Schlusserklärung

Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall


Sehr geehrtes Mitglied,

wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Leistungsfreiheit

Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.


Version: 0.4.01 vom 12.03.2025 06:46:23
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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+49 5203·9713-0

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