HÄGER schafft Klarheit bei Schadenregulierung nach Versichererwechsel
Der HÄGER Versicherungsverein a.G. hat seine Makler aktuell darüber informiert, dass sowohl Bestands- als auch Neukunden bei HÄGER nicht von den Auswirkungen des Wohngebäude-Urteils des OLG Celle (Az. 8 U 213/11 vom 10.5.2012) betroffen sind. Das Urteil sieht im Leistungsfall die Beweispfl icht beim Versicherungsnehmer, wenn nach einem Versichererwechsel der Zeitpunkt des Schadens nicht eindeutig ermittelt werden kann. Mehr lesen …