Aufhebung des „Regressverzichtsabkommens der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen“ zum 31.12.2017
Zum Ende des Jahres 2017 wird das „Regressverzichtsabkommens der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen“ (RVA) aufgehoben, darüber informiert aktuell der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft:
„Das RVA trat am 1. November 1961 in Kraft und sollte die rechtliche und wirtschaftliche Stellung des Versicherungsnehmers als Schadenstifter stärken. Mehr lesen …