Vergleich der Tarifgenerationen HWV 2013 und HWV 2.0
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Basis 2013 | Basis 2.0 | |
---|---|---|
Feuer * | ||
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges | ||
Anprall fremder Kraft-, Schienen- und Wasserfahrzeuge | ||
Überschallknall / Überschalldruckwellen | ||
Kurzschluss | ||
Seng- und Schmorschäden aus ‚anderen Ursachen‘ (nach Vers.-Fall bis zur Vers.-Summe) | ||
Feuer-Nutzwärmeschäden | ||
Blindgängerschäden / Kampfmittel aus beendeten Kriegen | ||
Kosten für Dekontamination von Erdreich | ||
Überspannungsschäden durch Blitz | 5% | |
Rauch, Ruß, Verpuffung | 5.000 € (SB 10%) | |
Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte / mutwillige Beschädigung / Vandalismus / Graffitischäden | 500 €, Graffiti | |
"Tierschäden wildlebender Nage- und Raubtiere, Beseitigung von Spechtschlägen, Beseitigung von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern" | ||
Beseitigung umgestürzter Bäume durch Brand oder Blitz | ||
Wiederaufforstung von Bäumen nach Brand oder Blitz | ||
Leitungswasser * | ||
Bruchschäden innerhalb des Gebäudes | ||
Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung | ||
Regenrohre | , nur Regenfallrohre | |
Bruchschäden an Lüftungs- und Gasrohren | ||
Bruchschäden an Wasserlösch- und Berieselungsanlagen | ||
Bruchschäden an Armaturen | ||
Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern | ||
Bruchschäden außerhalb des Gebäudes | ||
Zuleitungsrohre der Wasserversorgung auf dem Grundstück | ||
Zuleitungsrohre auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung dienen | ||
Zuleitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des Grundstücks, für die VN Gefahr trägt | ||
Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen | ||
Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks | ||
Sonstige Erweiterungen Leitungswasser | ||
Beseitigung von Rohrverstopfungen | ||
Rückstauschäden aufgrund Überschwemmung und Witterungsniederschlägen | ||
Rohre der Regenwassernutzungsanlage | ||
Leckortungskosten bei nicht versichertem Leitungswasserschaden | ||
Nässeschäden (sofern die Gefahr Leitungswasser versichert ist) | ||
Nässeschäden infolge undichter Fugen | ||
Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien | ||
Wasseraustritt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen | ||
Wasseraustritt aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen | ||
Wasseraustritt aus Regenwassernutzungs- und Aufbereitungsanlagen | ||
Wasseraustritt aus Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen | ||
Wasseraustritt aus innenliegenden Regenrohren | nur Regenfallrohre | |
Sturm/Hagel * | ||
Beseitigung durch Sturm umgestürzter Bäume | ||
Wiederaufforstung von Bäumen nach Sturm | ||
Versicherte Kosten | ||
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten | 10 % | 10 % |
Aufräumungskosten für Hausrat von Mietern (subsidiär) | ||
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, auch erfolglose Versuche | ||
Hotelkosten | 50 € für 100 Tage | |
Verlust von Wasser-, Gas- und Heizöl sowie Strom aus Stromspeichern | 500€, alle Gefahren | |
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach Schaden (Mindestschadenhöhe 10.000 €) | 2.500 € | 2.500 € |
Sachverständigenkosten | 75 % ab 50.000 € Schaden | |
Mehrkosten durch Technologiefortschritt | ||
Verkehrssicherungskosten | ||
Provisorische Maßnahmen | ||
Mehrkosten infolge Preissteigerung | ||
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen / Wiederherstellungsbeschränkungen | 5% | |
Mehrkosten für alters-/behindertengerechten Wiederaufbau | ||
Datenrettungskosten | ||
Mietausfall für Wohnräume | 12 Monate | 12 Monate |
Mietausfall für gewerbliche Räume | ||
Kosten für Mietgeräte | ||
Kinderbetreuung im Notfall bei Eintritt eines Versicherungsfalles | ||
Externe Lagerkosten / Transportkosten | 150 Tage | |
Neueinstellung Antennen und SAT-Anlagen | ||
Zusätzliche Erweiterungen | ||
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung | ||
Grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls | 15 %, max. 20.000 € | 15 %, max. 20.000 € |
Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften | ||
Vorsorge für Um- und Ausbauten | ||
Anzeigepflicht für ungenutzte Gebäude länger als 60 Tage | ||
Verzicht auf Rauchwarnmelder | ||
Versicherte Sachen | ||
Sonstige Grundstücksbestandteile | ||
Smart-Home & Wallboxen | ||
Nachträglich vom Mieter eingebrachte Sachen | ||
Einbaumöbel und Küchen in vermieteten Wohnungen | ||
"Anlagen der erneuerbaren Energien: Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen bzw. Kleinwindkraftanlagen, Klein- oder Minikraftwerke. Aufdach- und Eigenlastsysteme" | nur Photovoltaikanlagen in Aufdachmontage, kann eingeschlossen werden | kann eingeschlossen werden |
Solarthermieanlage | ||
Diebstahl von außen angebrachten Sachen | ||
Außenwandverkleidung mitversichert | ||
Sonstiges | ||
Innovationsgarantie | ||
Mindeststandard GDV | ||
Regressverzicht gegenüber Angehörigen | ||
Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden | ||
Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel | ||
Optionale Erweiterungen | ||
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag |
Mietausfall für gewerbliche Räume (bis 36 Monate) | gegen Zuschlag | |
Ableitungsrohre auf dem Grundstück | ||
Kosten durch Mietnomaden oder Messies, durch den unbemerkten Tod eines Bewohners, sowie für die Beseitigung von Aufbruchschäden zur Rettung von Menschenleben | gegen Zuschlag | |
Deckung für unbenannte Gefahren Markt- bzw. Best-Leistungs-Garantie und Besitzstandsgarantie | ||
Feuerrohbauversicherung für Neubauten beitragsfrei für 12 Monate. Laufzeit 2 Jahre, Fälligkeit erster Beitrag ab Beginn, nächster Beitrag erst zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Keine Pflichtmeldung bei Fertigstellung erforderlich. |
Kompakt 2013 | Kompakt 2.0 | |
---|---|---|
Feuer * | ||
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges | ||
Anprall fremder Kraft-, Schienen- und Wasserfahrzeuge | , keine Wasserfahrzeuge | |
Überschallknall / Überschalldruckwellen | nur Überschallknall | |
Kurzschluss | 5.000 € | |
Seng- und Schmorschäden aus ‚anderen Ursachen‘ (nach Vers.-Fall bis zur Vers.-Summe) | 2.500 € (SB 10%, Zeitwert) | 5.000 € |
Feuer-Nutzwärmeschäden | ||
Blindgängerschäden / Kampfmittel aus beendeten Kriegen | ||
Kosten für Dekontamination von Erdreich | 10% (max. 20% im Jahr) | 15 % |
Überspannungsschäden durch Blitz | ||
Rauch, Ruß, Verpuffung | 10.000 €, SB 10% | |
Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte / mutwillige Beschädigung / Vandalismus / Graffitischäden | 1.000, Graffiti 2500€ mit SB 250€ | 5.000 € |
"Tierschäden wildlebender Nage- und Raubtiere, Beseitigung von Spechtschlägen, Beseitigung von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern" | ||
Beseitigung umgestürzter Bäume durch Brand oder Blitz | 2500 €, nur Blitz | 2.500 € |
Wiederaufforstung von Bäumen nach Brand oder Blitz | ||
Leitungswasser * | ||
Bruchschäden innerhalb des Gebäudes | ||
Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung | ||
Regenrohre | , nur Regenfallrohre | |
Bruchschäden an Lüftungs- und Gasrohren | ||
Bruchschäden an Wasserlösch- und Berieselungsanlagen | ||
Bruchschäden an Armaturen | 250 € (Armatur 100 €) | 500 € |
Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern | ||
Bruchschäden außerhalb des Gebäudes | ||
Zuleitungsrohre der Wasserversorgung auf dem Grundstück | ||
Zuleitungsrohre auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung dienen | 1% | |
Zuleitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des Grundstücks, für die VN Gefahr trägt | ||
Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen | ||
Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks | 1.000 € keine Erhöhung möglich | |
Sonstige Erweiterungen Leitungswasser | ||
Beseitigung von Rohrverstopfungen | 250 € | 250 € |
Rückstauschäden aufgrund Überschwemmung und Witterungsniederschlägen | 2500, SB 10%, Sicherung zwingend | 2.500 € |
Rohre der Regenwassernutzungsanlage | ||
Leckortungskosten bei nicht versichertem Leitungswasserschaden | 5.000 € | |
Nässeschäden (sofern die Gefahr Leitungswasser versichert ist) | ||
Nässeschäden infolge undichter Fugen | 1.000 € | 5.000 € |
Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien | ||
Wasseraustritt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen | ||
Wasseraustritt aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen | ||
Wasseraustritt aus Regenwassernutzungs- und Aufbereitungsanlagen | ||
Wasseraustritt aus Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen | ||
Wasseraustritt aus innenliegenden Regenrohren | nur Regenfallrohre | |
Sturm/Hagel * | ||
Beseitigung durch Sturm umgestürzter Bäume | 2.500 € | 2.500 € |
Wiederaufforstung von Bäumen nach Sturm | ||
Versicherte Kosten | ||
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten | ||
Aufräumungskosten für Hausrat von Mietern (subsidiär) | ||
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, auch erfolglose Versuche | ||
Hotelkosten | 75 €, max. 120 Tage | 100 € für 200 Tage |
Verlust von Wasser-, Gas- und Heizöl sowie Strom aus Stromspeichern | 2.500€ Frischwasser, 1.000 € Gas, nur LW-Gefahr | 5000€, alle Gefahren |
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach Schaden (Mindestschadenhöhe 10.000 €) | 5.000 € | 5.000 € |
Sachverständigenkosten | 75 % ab 25.000 € Schaden | 75 % ab 25.000 € Schaden |
Mehrkosten durch Technologiefortschritt | 2.500 € | 5.000 € |
Verkehrssicherungskosten | ||
Provisorische Maßnahmen | 1.000 € | 5.000 € |
Mehrkosten infolge Preissteigerung | ||
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen / Wiederherstellungsbeschränkungen | 10% | |
Mehrkosten für alters-/behindertengerechten Wiederaufbau | ||
Datenrettungskosten | ||
Mietausfall für Wohnräume | 36 Monate | 36 Monate |
Mietausfall für gewerbliche Räume | ||
Kosten für Mietgeräte | ||
Kinderbetreuung im Notfall bei Eintritt eines Versicherungsfalles | ||
Externe Lagerkosten / Transportkosten | 200 Tage | |
Neueinstellung Antennen und SAT-Anlagen | ||
Zusätzliche Erweiterungen | ||
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung | ||
Grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls | 20%, max. 30.000 € | 20%, max. 30.000 € |
Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften | ||
Vorsorge für Um- und Ausbauten | 5 % bis zur nächsten Fälligkeit | |
Anzeigepflicht für ungenutzte Gebäude länger als 60 Tage | 90 Tage | |
Verzicht auf Rauchwarnmelder | ||
Versicherte Sachen | ||
Sonstige Grundstücksbestandteile | 2.500 € | 2.500 € |
Smart-Home & Wallboxen | ||
Nachträglich vom Mieter eingebrachte Sachen | 2.500 € | 5.000 € |
Einbaumöbel und Küchen in vermieteten Wohnungen | ||
"Anlagen der erneuerbaren Energien: Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen bzw. Kleinwindkraftanlagen, Klein- oder Minikraftwerke. Aufdach- und Eigenlastsysteme" | nur Photovoltaikanlagen in Aufdachmontage, kann eingeschlossen werden | kann eingeschlossen werden |
Solarthermieanlage | ||
Diebstahl von außen angebrachten Sachen | ||
Außenwandverkleidung mitversichert | ||
Sonstiges | ||
Innovationsgarantie | ||
Mindeststandard GDV | ||
Regressverzicht gegenüber Angehörigen | ||
Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden | ||
Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel | ||
Optionale Erweiterungen | ||
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag |
Mietausfall für gewerbliche Räume (bis 36 Monate) | gegen Zuschlag | |
Ableitungsrohre auf dem Grundstück | ||
Kosten durch Mietnomaden oder Messies, durch den unbemerkten Tod eines Bewohners, sowie für die Beseitigung von Aufbruchschäden zur Rettung von Menschenleben | gegen Zuschlag | |
Deckung für unbenannte Gefahren Markt- bzw. Best-Leistungs-Garantie und Besitzstandsgarantie | ||
Feuerrohbauversicherung für Neubauten beitragsfrei für 12 Monate. Laufzeit 2 Jahre, Fälligkeit erster Beitrag ab Beginn, nächster Beitrag erst zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Keine Pflichtmeldung bei Fertigstellung erforderlich. |
Top 2013 | Top 2.0 | |
---|---|---|
Feuer * | ||
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges | ||
Anprall fremder Kraft-, Schienen- und Wasserfahrzeuge | , keine Wasserfahrzeuge | |
Überschallknall / Überschalldruckwellen | nur Überschallknall | |
Kurzschluss | , SB 100 | |
Seng- und Schmorschäden aus ‚anderen Ursachen‘ (nach Vers.-Fall bis zur Vers.-Summe) | , Zeitwert | 10.000 € |
Feuer-Nutzwärmeschäden | ||
Blindgängerschäden / Kampfmittel aus beendeten Kriegen | , 50% | |
Kosten für Dekontamination von Erdreich | 15%, max 25% pro Jahr | 30 % |
Überspannungsschäden durch Blitz | ||
Rauch, Ruß, Verpuffung | , SB 10% | |
Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte / mutwillige Beschädigung / Vandalismus / Graffitischäden | 2.500€, Graffiti SB 250€ | 10.000 € |
"Tierschäden wildlebender Nage- und Raubtiere, Beseitigung von Spechtschlägen, Beseitigung von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern" | 2.500€, nur Tierbiss | 5.000 € |
Beseitigung umgestürzter Bäume durch Brand oder Blitz | 2.500€, nur Blitz | 7.500 € |
Wiederaufforstung von Bäumen nach Brand oder Blitz | 1.000€, nur Blitz | 2.500 € |
Leitungswasser * | ||
Bruchschäden innerhalb des Gebäudes | ||
Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung | ||
Regenrohre | , nur Regenfallrohre | |
Bruchschäden an Lüftungs- und Gasrohren | ||
Bruchschäden an Wasserlösch- und Berieselungsanlagen | ||
Bruchschäden an Armaturen | 500€, je Armatur max. 150€ | 1.000 € |
Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern | 1.000 € | |
Bruchschäden außerhalb des Gebäudes | ||
Zuleitungsrohre der Wasserversorgung auf dem Grundstück | ||
Zuleitungsrohre auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung dienen | 5% | |
Zuleitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des Grundstücks, für die VN Gefahr trägt | ||
Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen | ||
Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks | 1%, max. 5.000 € nur Gebäude bis 30 Jahre | 2.500 € Erhöhung auf 10.000 € möglich |
Sonstige Erweiterungen Leitungswasser | ||
Beseitigung von Rohrverstopfungen | 250 € | 500 € |
Rückstauschäden aufgrund Überschwemmung und Witterungsniederschlägen | 2500, SB 10%, Sicherung zwingend | 2.500 € |
Rohre der Regenwassernutzungsanlage | ||
Leckortungskosten bei nicht versichertem Leitungswasserschaden | 10.000 € | |
Nässeschäden (sofern die Gefahr Leitungswasser versichert ist) | ||
Nässeschäden infolge undichter Fugen | 5.000 € | 10.000 € |
Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien | ||
Wasseraustritt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen | ||
Wasseraustritt aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen | ||
Wasseraustritt aus Regenwassernutzungs- und Aufbereitungsanlagen | ||
Wasseraustritt aus Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen | ||
Wasseraustritt aus innenliegenden Regenrohren | nur Regenfallrohre | |
Sturm/Hagel * | ||
Beseitigung durch Sturm umgestürzter Bäume | 2.500 € | 7.500 € |
Wiederaufforstung von Bäumen nach Sturm | 2.500 € | |
Versicherte Kosten | ||
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten | ||
Aufräumungskosten für Hausrat von Mietern (subsidiär) | 5.000 € | |
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, auch erfolglose Versuche | ||
Hotelkosten | 100 € für 150 Tage | 150 € für 12 Monate |
Verlust von Wasser-, Gas- und Heizöl sowie Strom aus Stromspeichern | 2500 €, Frisch- und Abwasser und Gas, nur LW-Gefahr | 10000€, alle Gefahren |
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach Schaden (Mindestschadenhöhe 10.000 €) | 10.000 €, nur Rückreise | 10.000 €, auch Reiserücktritt bis 10.000€ |
Sachverständigenkosten | , ab 10.000 € Schaden | , ab 10.000 € Schaden |
Mehrkosten durch Technologiefortschritt | 5.000 € | 10.000 € |
Verkehrssicherungskosten | 2.500 € | 5.000 € |
Provisorische Maßnahmen | 2.500 € | 10.000 € |
Mehrkosten infolge Preissteigerung | ||
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen / Wiederherstellungsbeschränkungen | ||
Mehrkosten für alters-/behindertengerechten Wiederaufbau | 5.000 € Mindestschadenhöhe 25.000 € | |
Datenrettungskosten | 2.500 € | 5.000 € |
Mietausfall für Wohnräume | 36 Monate | 36 Monate |
Mietausfall für gewerbliche Räume | 12 Monate, 1500 € / Monat | 18 Monate, 2500 € / Monat |
Kosten für Mietgeräte | 1.000 € | |
Kinderbetreuung im Notfall bei Eintritt eines Versicherungsfalles | 500 € | |
Externe Lagerkosten / Transportkosten | ||
Neueinstellung Antennen und SAT-Anlagen | 500 € | |
Zusätzliche Erweiterungen | ||
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung | ||
Grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls | ||
Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften | 10.000 € | |
Vorsorge für Um- und Ausbauten | 10 % bis zur nächsten Fälligkeit | 15 % bis zur nächsten Fälligkeit |
Anzeigepflicht für ungenutzte Gebäude länger als 60 Tage | 120 Tage | |
Verzicht auf Rauchwarnmelder | ||
Versicherte Sachen | ||
Sonstige Grundstücksbestandteile | 5.000 € | 7.500 € |
Smart-Home & Wallboxen | ||
Nachträglich vom Mieter eingebrachte Sachen | 2.500 € | 10.000 € |
Einbaumöbel und Küchen in vermieteten Wohnungen | ||
Anlagen der erneuerbaren Energien: Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen bzw. Kleinwindkraftanlagen, Klein- oder Minikraftwerke. Aufdach- und Eigenlastsysteme | nur Photovoltaikanlagen in Aufdachmontage, kann eingeschlossen werden | kann eingeschlossen werden |
Solarthermieanlage | ||
Diebstahl von außen angebrachten Sachen | 1.000 € | |
Außenwandverkleidung mitversichert | ||
Sonstiges | ||
Innovationsgarantie | ||
Mindeststandard GDV | ||
Regressverzicht gegenüber Angehörigen | ||
Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden | bis 5.000 € Schadenhöhe | |
Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel | ||
Optionale Erweiterungen | ||
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag |
Mietausfall für gewerbliche Räume (bis 36 Monate) | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag |
Ableitungsrohre auf dem Grundstück | keine Erhöhung möglich | gegen Zuschlag Erhöhung auf 10.000 Euro bei Gebäuden bis 40 Jahre möglich |
Kosten durch Mietnomaden oder Messies, durch den unbemerkten Tod eines Bewohners, sowie für die Beseitigung von Aufbruchschäden zur Rettung von Menschenleben | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag |
Deckung für unbenannte Gefahren Markt- bzw. Best-Leistungs-Garantie und Besitzstandsgarantie | gegen Zuschlag | gegen Zuschlag |
Feuerrohbauversicherung für Neubauten beitragsfrei für 12 Monate. Laufzeit 2 Jahre, Fälligkeit erster Beitrag ab Beginn, nächster Beitrag erst zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Keine Pflichtmeldung bei Fertigstellung erforderlich. |
= versichert bis Versicherungssumme, = nicht versichert
Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Diese Kurzdarstellung dient lediglich der unverbindlichen Information. Sie ist und wird kein Vertragsbestandteil.