Trotz der Unwetterereignisse in den letzten Jahren sind nur ca. die Hälfte aller Wohngebäude in Deutschland gegen alle Naturgefahren versichert. Wir empfehlen Immobilienbesitzer*innen, ihren Versicherungsschutz zu prüfen, bevor die Starkregensaison dieses Jahr startet.
Erfahrungsgemäß beginnt diese ab Mai. Wenn sich Hausbesitzer*innen gegen Überflutung absichern wollen, ist eine frühzeitige Erweiterung notwendig, da es für die Elementarversicherung oft Wartezeiten gibt. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Versicherung erst nach ein paar Wochen greift. Bei HÄGER beläuft sich die Wartezeit auf einen Monat nach Beantragung des Versicherungsschutzes.
Sobald die Temperaturen steigen, nimmt auch die Gefahr extremer Niederschläge wieder zu, die zu Überschwemmungen und Hochwasser führen können. Gut zu wissen ist, dass Starkregen überall zu schweren lokalen Überschwemmungen führen kann und unabhängig von Flüssen ist. Normalerweise dauert die Starkregensaison von Mai bis September, durch den Klimawandel gibt es aber auch schon im April heftige Regenfälle.
Übrigens: Sturmtief Bernd jährt sich dieses Jahr zum zweiten Mal, trotzdem sind noch nicht alle Häuser wieder aufgebaut.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Prävention zur Vermeidung von Schäden. Dies sollten sowohl Hausbesitzer*innen, die gerade bauen, als auch die, die bereits ein Haus besitzen, beachten. So sollte beim Bauen eine geringfügige Überflutung mit eingeplant werden. So können zum Beispiel Flächen erhalten bleiben, auf denen das Wasser versickern kann. Bei bereits bestehenden Gebäuden ist eine Nachrüstung möglich, wie z.B. durch den Einbau wasserdichter Kellerfenster oder Aufkantungen vor außen befindlichen Kellertreppen und Lichtschächten.
Die Versicherungswirtschaft setzt sich derzeit für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein. Hierin ist vorgesehen, dass alle Wohngebäude gegen Naturgefahren versichert werden sollen. Die Umsetzung soll durch den automatischen Einschluss der Elementarversicherung bei bereits abgeschlossenen Gebäudeversicherungen zu einem bestimmten Stichtag erfolgen. Hierfür braucht es allerdings zunächst eine gesetzliche Grundlage.
Zum Schluss gibt es noch einen kleinen Exkurs zum Thema „Wartezeiten“. Diese sind in der Versicherungswelt üblich, besonders bei Rechtsschutz- als auch Berufsunfähigkeitsversicherungen. Es gibt sie zum Schutz der Versicherungsgemeinschaft vor dem Missbrauch durch einzelne Personen. Schäden werden durch die Beiträge aller Versicherten bezahlt. Um zu verhindern, dass die Versicherung erst nach Eintritt des Schadens abgeschlossen wird, gibt es die Wartezeit, bis der erste Schaden reguliert werden kann.
(Mit Material vom GDV, Foto: GDV)
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Wohngebäudeversicherung. Kommen Sie hierfür einfach auf uns zu.