Wie heißt es doch so schön im Kinderlied:
Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da.
Er bringt uns Wind hei hussassa.
Rüttelt ab die Blätter
Bringt uns Regenwetter….
Sicher, stürmisch kann es zu jeder Jahreszeit werden. Doch gerade im Herbst fegen oft heftige Winde, gepaart mit Regen und Hagel, übers Land. Abgedeckte Dächer, umgeknickte Bäume und eindringendes Regenwasser sind nur einige der Folgen. So ein Sturmschaden kann zudem auch schnell teuer werden.
Doch wann ist Wind tatsächlich ein Sturm im Sinne der Bedingungen? Und welche Versicherung entschädigt was?
Vereinfacht ist ein Sturm eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigtkeit von 62 km pro Stunde. Nachweisen kann man das z.B. über einen Wetterdienst, Presseberichte, durch nachgewiesene weitere Schäden in der Nachbarschaft oder wenn ein Schaden definitiv nur durch einen Sturm entstanden sein konnte.
In der Regel kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus, an Grundstücksbestandteilen und an Nebengebäuden auf.
Die Hausratversicherung wiederum zahlt, wenn durch einen Sturmschaden Schäden an der Wohnungseinrichtung entstanden sind.
Gibt es Vorsichtsmaßnahmen die man ergreifen kann um einen Schaden zu vermeiden?
Ja, achten Sie auf Ihre Dächer und Bäume. Vielleicht sieht man im Vorfeld lockere Dachziegel, verbogene Dachrinnen oder morsche Äste. Achten Sie beim Aufbau von Gartenhäusern, Zäunen, etc auf eine gute Verankerung mit dem Boden und auf die Stabilität der Materialien.
Bitte nehmen Sie auch Sturmwarnungen ernst. Verschließen Sie die Fenster und Türen, ziehen Sie die Rollläden bitte ganz hoch oder ganz runter und bringen lose Teile wie Blumenkästen, leichte Gartenmöbel, usw. ins Gebäude.
Ein besonderer Tipp: Damit Sie immer genau wissen, wann es bei Ihnen vor Ort zu Unwettern kommen kann, greifen Sie auf die kostenlosen UnwetterwarnApps NINA (Herausgeber: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) und KATWARN (Herausgeber Frauenhofer-Institut) zurück. Die Apps bündeln standortbezogene Warnmeldungen sowie lokale Hochwassermeldungen.
Und was tun, wenn es trotzdem passiert ist?
- Ruhe bewahren. Beim HÄGER sind Sie in den besten Händen!
- Melden Sie den Schaden persönlich unter 05203-9713-33, per E-Mail unter schaden@haeger-versicherung.de oder online unter https://www.haeger-versicherungen.de/service-kontakt/schaden-melden/ .
- Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.
- Veranlassen Sie Notreparaturen oder provisorische Maßnahmen um Schäden möglichst gering zu halten.
- Wenn Sie nicht selbst reparieren wollen oder können, lassen Sie einen Kostenvoranschlag erstellen. Sie erhalten innerhalb von 24 h eine Rückmeldung durch uns.
- Sie benötigen eine Vorauszahlung um handlungsfähig zu bleiben? Sprechen Sie uns bitte an!
Ihr Versicherer, nicht nur in stürmischen Zeiten
Ihr HÄGER Versicherungsverein