Unsere Unfallversicherung HUV 2011 bietet weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr. Neben den wählbaren Leistungsarten wie z.B. Invalidität, Todesfall und Krankenhaustagegeld gelten u.a. folgende zusätzliche Leistungen – abhängig vom vereinbarten Tarif- beitragsfrei vereinbart:
Prämienfreie Vorsorgeversicherung für Neugeborene:
Während der Vertragsdauer sind Neugeborene und adoptierte Kinder (diese bis zu einem Alter von 14 Jahren) für 1 Jahr nach der Geburt bzw. Adoption mit 25.000,–Euro für den Invaliditätsfall (ohne Progression) beitragsfrei mitversichert. Im Top-Schutz gelten hier 50.000,– Euro vereinbart.
Vollwaisen-Rente bei Unfalltod der Eltern:
Versterben beide versicherten Eltern innerhalb eines Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses, zahlen wir eine Vollwaisen-Rente an alle versicherten minderjährigen Kinder. Die Höhe dieser Rente ist abhängig von der Jahresprämie für das jeweilige Kind, maximal werden 5.000,– Euro jährlich pro Kind gezahlt (bis zum 18. Lebensjahr). Im Top-Schutz liegt dieser Betrag bei max. 6.000,– Euro.
Vorsorgeversicherung bei Eheschließung/eingetragener Lebenspartnerschaft
(TOP-Schutz):
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der Ehegatte/Lebenspartner beitragsfrei mit den vereinbarten Grundsummen des Vertrages für 3 Monate ab Heirat mitversichert. Maximal gelten hier folgende Summen:
– Invaliditätsfall (ohne Progression): 100.000,– Euro
– Todesfall: 10.000,– Euro
– Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld: 20,– Euro.
Voller beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit
(KOMPAKT- und TOP-Schutz):
Bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers wird die Unfallversicherung auf Wunsch außer Kraft gesetzt. Wir gewähren jedoch weiterhin Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Summen. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein:
– Die Unfallversicherung bestand vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate
– Alle Beiträge sind beglichen
– Das Arbeitsverhältnis war unbefristet, ungekündigt und wurde durch den Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt.
– Die wöchentliche Arbeitszeit betrug vor der Kündigung mind. 30 Stunden
– Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht der Bundesanstalt für Arbeit.
– Je nach vereinbartem Tarif wird beitragsfreier Versicherungsschutz für maximal zwei Jahre (Kompakt-Schutz) oder drei Jahre (TOP-Schutz) gewährt.
Neben den Hauptleistungsarten können diese zusätzlichen Leistungen helfen, die finanziellen Folgen eines Unfalles zu mindern und den wichtigen Versicherungsschutz einer Unfallversicherung trotz geänderter Lebensverhältnisse weiterhin aufrechtzuerhalten.
Sprechen Sie uns an, wir erstellen gerne ein entsprechendes Angebot.