Zusätzliche Leistungen unserer Unfallversicherung: Vorsorgeversicherung und Beitragsbefreiung

Unsere Unfallversicherung  HUV 2011 bietet  weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr. Neben den wählbaren Leistungsarten wie z.B.  Invalidität, Todesfall und  Krankenhaustagegeld gelten u.a. folgende  zusätzliche Leistungen  abhängig vom vereinbarten Tarif- beitragsfrei  vereinbart: 

 

Prämienfreie  Vorsorgeversicherung für Neugeborene:

Während der Vertragsdauer sind Neugeborene und adoptierte Kinder  (diese bis zu einem Alter von 14 Jahren)  für 1 Jahr nach der Geburt bzw. Adoption  mit 25.000,–Euro für den Invaliditätsfall (ohne Progression) beitragsfrei mitversichert. Im Top-Schutz gelten hier 50.000,– Euro vereinbart.

 

Vollwaisen-Rente bei Unfalltod der Eltern:

Versterben beide versicherten Eltern innerhalb eines Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses,  zahlen wir eine Vollwaisen-Rente an alle versicherten minderjährigen Kinder. Die Höhe dieser Rente ist abhängig von der Jahresprämie für das jeweilige Kind, maximal werden 5.000,– Euro jährlich pro Kind gezahlt (bis zum 18. Lebensjahr).  Im Top-Schutz liegt dieser Betrag bei max.  6.000,– Euro.

 

Vorsorgeversicherung  bei Eheschließung/eingetragener Lebenspartnerschaft 
(TOP-Schutz):

Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der Ehegatte/Lebenspartner beitragsfrei mit den vereinbarten  Grundsummen des Vertrages  für 3 Monate ab Heirat mitversichert.  Maximal gelten hier folgende Summen:  
– Invaliditätsfall  (ohne Progression):  100.000,– Euro 
Todesfall:  10.000,– Euro 
Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld: 20,– Euro.

 

Voller beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit  
(KOMPAKT- und TOP-Schutz):

Bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers  wird die Unfallversicherung auf Wunsch außer Kraft gesetzt.  Wir gewähren jedoch weiterhin Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Summen. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein:
                

– Die Unfallversicherung  bestand vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens  12 Monate
Alle Beiträge sind beglichen
Das Arbeitsverhältnis war unbefristet, ungekündigt und wurde durch den Arbeitgeber  betriebsbedingt gekündigt.
Die wöchentliche Arbeitszeit betrug vor der Kündigung mind. 30 Stunden
Das Arbeitsverhältnis unterlag  dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht der Bundesanstalt für Arbeit.
Je nach vereinbartem Tarif wird beitragsfreier Versicherungsschutz für maximal  zwei  Jahre (Kompakt-Schutz) oder drei Jahre (TOP-Schutz) gewährt. 

Neben den Hauptleistungsarten können diese zusätzlichen Leistungen helfen, die finanziellen Folgen eines Unfalles zu mindern  und den wichtigen Versicherungsschutz  einer Unfallversicherung trotz geänderter Lebensverhältnisse  weiterhin aufrechtzuerhalten.    

Sprechen Sie uns an, wir erstellen gerne ein entsprechendes  Angebot.  

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