+++ Aktuelle Informationen des GDV+++
Gerade hat der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) die neuesten Fallzahlen zum Fahrraddiebstahl veröffentlicht:
Demzufolge wurden in Deutschland im Jahr 2019 155.000 versicherte Räder als gestohlen gemeldet, die Fallzahlen gehen – im Vergleich zum Vorjahr- um 5.000 zurück. Das gesamte Schadenvolumen (rund 110 Millionen Euro) entspricht dem Vorjahresniveau.
Auch wenn die Anzahl der den Versicherern gemeldeten Fahrraddiebstahl-Schäden abnimmt, ist es lt. Aussagen des GDV offensichtlich, dass gerade hochwertige Fahrräder immer stärker in den Fokus der „Langfinger“ rücken. Die von den Versicherern geleistete Entschädigung für ein gestohlenes Rad ist im Jahr 2019 auf einen Durchschnittswert von 720,– Euro pro Rad gestiegen.
Zum Vergleich: vor 10 Jahren wurden im Schnitt 410,– Euro pro Rad entschädigt.
Passender Versicherungsschutz wird somit immer wichtiger!
Damit das Fahrrad auch gegen Diebstahl versichert ist wenn man unterwegs ist, muss zur Hausratversicherung die entsprechende Klausel vereinbart sein. Liegt diese sog. „Fahrraddiebstahl-Klausel“ dem Vertrag zugrunde, gilt das Rad –24-Stunden am Tag- versichert, wenn es durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert wird. Die Sicherung durch ein einfaches Rahmenschloss ist nicht ausreichend, ein separates Schloss wird hier vorausgesetzt. Hochwertige Räder erfordern Sicherheitsschlösser mit höheren Sicherheitsstufen.
Die maximale Entschädigung -entschädigt wird der Wiederbeschaffungswert des abhandengekommenen Fahrrades– bezieht sich auf einen vereinbarten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates. Hier ist es – gerade bei hochpreisigen Pedelecs bzw. E-Bikes – ratsam, eine ausreichende Entschädigungsgrenze zu vereinbaren.
Ein Tipp: In unserem aktuellen TOP-Tarif zur Hausratversicherung gilt 1% der Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl beitragsfrei mitversichert!
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