Unfallversicherung: Umstellung auf Unisex-Tarif ab 21.12.2012
Ab dem 21.12.2012 dürfen die Versicherer bekanntlich keine geschlechtsspezifischen
Unterschiede bei der Tarifierung mehr machen.
Die Einstufung in die Gefahrengruppe erfolgt nur noch nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit bzw. Beschäftigung, nicht mehr nach dem Geschlecht.
Frauen und Männer ohne körperliche Berufstätigkeit werden daher ab sofort in Gefahrengruppe A, Frauen und Männer mit körperlicher Berufstätigkeit in Gefahrengruppe B eingestuft. Mehr lesen …