Der HÄGER Versicherungsverein a.G. hat seine Makler aktuell darüber informiert, dass sowohl Bestands- als auch Neukunden bei HÄGER nicht von den Auswirkungen des Wohngebäude-Urteils des OLG Celle (Az. 8 U 213/11 vom 10.5.2012) betroffen sind. Das Urteil sieht im Leistungsfall die Beweispfl icht beim Versicherungsnehmer, wenn nach einem Versichererwechsel der Zeitpunkt des Schadens nicht eindeutig ermittelt werden kann.
Für Makler bedeutet diese klare Regelung ein hohes Maß an Sicherheit in der Kundenberatung. Das OLG-Urteil sorgte dagegen für weitere Unklarheiten in Sachen Maklerhaftung.
Die Regelung gilt für alle von HÄGER betriebenen Sparten und für alle bestehenden Verträge, sowie für das Neugeschäft.
HÄGER Kurzprofil
Der HÄGER Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (a.G.) ist ein bundesweit tätiger Schaden- und Unfallversicherer, der ausschließlich auf die Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern setzt.
Das Unternehmen wurde Mitte des 19. Jahrhunderts als „Privat-Feuerversicherungsverein zu Häger“ gegründet. Aus den traditionellen Wurzeln hat sich ein innovativer Versicherer entwickelt, der sich seine Unabhängigkeit als Verein bewahrt hat.
Bei Maklern ist der HÄGER Versicherungsverein a.G. bekannt für seine unkomplizierte und schnelle Schadenabwicklung, besonders kundenfreundliche Tarife sowie für die direkte, persönliche Kommunikation mit den Sachbearbeitern– beispielsweise durch den Verzicht auf Callcenter.
Download der Pressemitteilung:
Ihr Ansprechpartner für Presseanfragen ist:
Frau Simone Bartsch
Vorstand
Versicherungsbetriebswirtin (DVA)
E-Mail simone.bartsch@haeger-versicherung.de
Fon 05203·9713 – 29
Fax 05203·9713 – 629