Schadenregulierung bei Versichererwechsel
Urteil des OLG Celle
In einem aktuell viel diskutierten und oft zitierten Urteil hat das OLG Celle (Aktenzeichen 8 U 213/11, nicht rechtskräftig) entschieden:
„Kann ein Versicherungsnehmer, der seinen Wohngebäudeversicherer gewechselt hat, nicht (…) nachweisen, zu welcher Zeit ein Leitungswasserschaden eingetreten ist, so dass nicht geklärt werden kann, welcher der Versicherer einzustehen hat, geht diese Unklarheit zu Lasten des Versicherungsnehmers. Mehr lesen …